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Gegenstände beschlagnahmt

Beschlagnahme

Bei mir wurden Gegenstände beschlagnahmt. Was kann ich dagegen tun? Was droht mir jetzt?

Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mandanten stellt für diesen stets eine belastende Situation dar. Noch einschneidender sind jedoch Maßnahmen der Polizei wie die Hausdurchsuchung oder die Beschlagnahme von Beweismitteln beim Beschuldigten oder in dessen Umfeld. Grundsätzlich darf die Polizei bei einem entsprechenden Verdacht auch die Wohn- oder Geschäftsräume eines Verdächtigen durchsuchen.

Steht die Polizei vor der Tür und möchte das Haus durchsuchen, wird der Mandant häufig von der Situation überrascht. Grundsätzlich sollte er keine Angaben zur Sache machen und ggf. prüfen, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Der Beschuldigte sollte sich bereits jetzt mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen klären. Eventuell kann der Strafverteidiger schon zur Durchsuchung hinzustoßen und in der Regel so bereits erste Informationen erhalten.

Haben die Polizeibeamten Beweismittel gefunden, so werden diese sichergestellt bzw. beschlagnahmt. In jedem Fall muss der Beschuldigte damit rechnen, dass die Gegenstände für längere Zeit entzogen werden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist dann zu klären, wie mit den Gegenständen verfahren wird. Entweder sind sie wieder herauszugeben, zu vernichten oder werden eingezogen.

Falls bei Ihnen eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahme/Sicherstellung von Gegenständen erfolgte, ist zu prüfen, ob diese zu Recht erfolgte und wie ggf. gegen die Durchsuchung bzw. Beschlagnahme vorgegangen werden kann und welche Konsequenzen die Maßnahmen für den Mandanten bedeuten. In jedem Fall sollten sich Betroffene nunmehr unverzüglich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Es ist mit weiteren Ermittlungen und Sanktionen zu rechnen.

Falls bei Ihnen eine Beschlagnahme erfolgte, melden Sie sich gerne bei uns, damit wir mit Ihnen Ihre Rechte und das weitere Vorgehen besprechen können.

Wir werden mit Ihnen dann besprechen, was zu tun ist, Akteneinsicht beantragen, die notwendigen Schritte sofort einleiten und Sie daher davor schützen, dass Sie sich in dieser Ausnahmesituation falsch verhalten und womöglich um Kopf und Kragen bringen.

Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold

Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


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