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Untersuchungshaft

Untersuchungshaft wurde angeordnet.

Gegen mich oder einen Angehörigen wurde Untersuchungshaft angeordnet. Wie kann ich jetzt am schnellsten reagieren?

Die sogenannte Untersuchungshaft droht immer dann, wenn zum Beispiel eine Fluchtgefahr, eine Wiederholungsgefahr oder eine Verdunkelungsgefahr besteht. In der Praxis nehmen die Staatsanwaltschaften und die Gerichte eine Fluchtgefahr bereits dann an, wenn eine empfindliche Haftstrafe zu erwarten ist. Eine Untersuchungshaft droht daher in erster Linie bei schweren Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, Totschlag, Mord, sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Raub etc.

Die Untersuchungshaft dauert solange an, wie der Haftgrund (zum Beispiel die Fluchtgefahr) noch besteht. Nicht selten wird die Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung aufrechterhalten. In vielen Fällen können Betroffene jedoch vor der Untersuchungshaft bewahrt werden. Der Haftbefehl kann außer Vollzug gesetzt oder ganz aufgehoben werden. Im Fall einer Untersuchungshaft muss möglichst schnell gehandelt werden. Hier zählt jeder Tag, um dem Betroffenen schnellstmöglich aus der Untersuchungshaft herauszuholen.

Wir können erst für Sie tätig werden, sobald Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben. Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes Gespräch sofort zur Verfügung, um abzuklären, wie wir Ihnen beziehungsweise Ihren Angehörigen helfen können.

Sobald in einer Strafsache die Untersuchungshaft vollstreckt wird, muss das Gericht die Sache vordringlich bearbeiten, um die Zeit der Untersuchungshaft möglichst kurz zu halten.

Die Untersuchungshaft ist die einschneidenste Maßnahme zu Lasten des Beschuldigten. Daher ist die Untersuchungshaft so kurz wie eben möglich zu halten.

Falls das Gericht das Verfahren daher nicht schnellstmöglich fördert, ist zu prüfen, ob der Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebotes aufzuheben ist.

Sollten Sie, Angehörige, Freunde oder Bekannte durch polizeiliche oder staatsanwaltliche Ermittlungen belastet werden, so sollten Sie sich möglichst frühzeitig eines kompetenten Beistandes bedienen. Nicht selten können Untersuchungshaft, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen von wichtigen Unterlagen oder vom Führerschein durch geeignete Maßnahmen abgewehrt oder zeitnah aufgehoben werden.

Achtung! Es gibt einige Kollegen, die die Not der Mandanten ausnutzen und sich mit falschen Versprechungen viel Geld zahlen lassen. Aussagen wie, ich hole Ihren Angehörigen aus der JVA, zahlen Sie mir 5000 € Vorschuss, sollten trotz der Notsituation nicht einfach für bare Münze genommen werden. Leider versprechen Rechtsanwälte gerade in Haftsachen das Blaue vom Himmel, nur damit sie das Mandat erhalten und möglichst schnell viel Geld vom Beschuldigten bzw. seiner Familie abziehen können. Dieses Verhalten schädigte das Ansehen und das Vertrauen der Anwaltschaft. Lassen Sie sich nicht auf solche Scharlatane ein. Wir wissen, dass Beschuldigte und ihre Angehörigen sich an jeden Strohhalm klammern und daher an die Aussagen der Rechtsanwälte glauben. Dennoch sollten Sie sich zumindest eine zweite Meinung einholen. Dies spart nicht nur Geld, sondern sichert auch noch eine bestmögliche Verteidigung und schafft Vertrauen.

Wir stehen Ihnen gerne für eine zweite Meinung zur Verfügung!

Wir werden mit Ihnen dann besprechen, was zu tun ist, Akteneinsicht beantragen, die notwendigen Schritte sofort einleiten und Sie in dieser Ausnahmesituation schnell und kompetent vertreten.

Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold

Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


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