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Ich bin Opfer einer Straftat.

Ich bin Opfer einer Straftat.

Ich bin Opfer einer Straftat. Welche Rechte kann ich durchsetzen?

Opfer von Straftaten haben häufig Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund von Straftaten, die der Täter und Angeklagte durch die Tat verursacht hat.

Früher konnte das Opfer seine Ansprüche nur im Wege eines separaten Zivilverfahrens durchsetzen. Diesen Weg haben Geschädigte gerade nach belastenden und langen Strafverfahren nicht selten gescheut. Die Ansprüche können nach einer Gesetzesänderung zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren nunmehr mit Hilfe eines sog. Adhäsionsverfahrens direkt im Strafverfahren geltend gemacht werden. Dadurch spart sich der Geschädigte einen weiteren kostenintensiven und langwierigen Zivilprozess.

Selbst wenn der Geschädigte nicht als Nebenkläger auftreten kann oder willl, kann er im Strafverfahren einen Adhäsionsantrag stellen. Mit dem Adhäsionsantrag können alle Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Angeklagten geltend gemacht werden. Zudem kann beantragt werden, dass festgestellt wird, dass der Täter auch alle zukünftigen Schäden zu ersetzen hat.

Zudem können Sie sich in vielen Verfahren als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen.

Durch die in den letzten Jahren ergangenen Opferschutzgesetze wurden die Rechte des Opfers in einem Strafverfahren erheblich gestärkt. Das Problem war und ist, dass selbstverständlich der Täter im Mittelpunkt eines Strafverfahrens steht. Nicht selten haben die Opfer von Straftaten oder deren Angehörige keine Möglichkeiten, sich selbst über den Stand der Ermittlungen oder des Strafverfahrens zu informieren oder gar in einen Strafverfahren ihre Rechte durchzusetzen. Aus diesem Grund wurde die Institution der Nebenklage in der Strafprozessordnung verankert.

Geschädigte einer Straftat oder Angehörige eines durch eine Straftat Getöteten haben die Möglichkeit, sich als Nebenkläger in dem Strafverfahren gegen den Täter anzuschließen.
Als Nebenkläger können Sie sich durch ein Rechtsanwalt, idealerweise durch einen Fachanwalt für Strafrecht, vertreten lassen. Die Vertretung durch einen auf die Nebenklage spezialisierten Rechtsanwalt ist dringend anzuraten. Die Kosten für die Nebenklage werden häufig durch die Landeskasse getragen. Über den Fachanwalt für Strafrecht hat der Nebenklageberechtigte sodann die Möglichkeit, umfängliche Akteneinsicht zu nehmen, sich über den Sachstand des Strafverfahrens zu informieren, Beweisanträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und so den Ausgang des Verfahrens maßgeblich mit zu beeinflussen. Die Nebenklage rückt somit das Opfer in den Mittelpunkt der Strafverfahrens und schafft so ein starkes Gegengewicht zu dem Täter und der Strafverteidigung.

Insbesondere bei einer Sexualstraftat, einer Beleidigung, Körperverletzung oder einer Freiheitsberaubung, einem Totschlag oder Mord steht dem Geschädigten bzw. dessen Angehörigen das Recht zu, sich dem Strafverfahren gegen Täter als Nebenkläger anzuschließen. Der Nebenkläger kämpft dann zusammen mit seinem Rechtsanwalt dann auf der Seite der Staatsanwaltschaft.

Über den Anschluss als Nebenkläger kann das Strafverfahren gegen den Täter im Sinne des Opfers maßgeblich beeinflusst werden. Darüber hinaus können im Wege der Nebenklagevertretung bereits zivilrechtliche Ansprüche schon im Strafverfahren durchgesetzt (im sog. Adhäsionsverfahren) beziehungsweise ein sich anschließendes Zivilverfahren von Anfang an im Strafverfahren vorbereitet werden. Auf diese Weise werden die Interessen des Opfers nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Hinblick auf ein anstehendes Zivilverfahren berücksichtigt.

Falls Sie Opfer einer Straftat sind, melden Sie sich gerne bei uns, damit wir mit Ihnen Ihre Rechte und das weitere Vorgehen besprechen können.

Wir werden mit Ihnen dann besprechen, was zu tun ist, Akteneinsicht beantragen, die notwendigen Schritte sofort einleiten und Ihre Rechte und Ansprüche effektiv durchsetzen.

Fachanwalt für Strafrecht aus Detmold

Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner in Detmold.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Pott seit über zehn Jahren auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Pott erfolgte speziell auf dem Gebiet des Strafprozessrechts mit dem Thema "Rechtsprobleme bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafverfahren". Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Pott wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer derzeitigen hohen Nachfrage, können nicht alle Mandate angenommen werden. Wir bitten daher darum, zunächst anzufragen, ob wir Sie in Ihrem Verfahren vertreten können. Falls wir Sie nicht vertreten können, werden wir versuchen, Sie an einen geeigneten Kollegen weiterzuvermitteln.

So erreichen Sie uns schnell und selbstverständlich diskret:

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei:
RPP Prof. Dr. Platena, Paust und Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Telefon: 05231/308 140
Telefax: 05231/308 1414

Internet: www.rpp.de
E-Mail: pott@rpp.de


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