Opferschutz und Nebenklage
Bringen Sie Ihre Belange zu Gehör!
Der Opferschutz wurde durch Änderungen in der Strafprozeßordnung erheblich verbessert. Die Belange und Rechte der Opfer von Straftaten werden nunmehr im Strafprozeß stärker berücksichtigt. In einer Vielzahl von Fällen sieht das Gesetz die Möglichkeit der sogenannten Nebenklage vor. Nebenklage bedeutet, dass das Opfer im Strafprozeß selbst als Porzeßbeteiligter wie die Staatsanwaltschaft und der oder die Angeklagte(n) auftreten kann. Der oder die Geschädigte einer Straftat kann sich dem Strafprozeß anschließen und genießt dann grundsätzlich alle Rechte, wie sie z.B. auch die Staatsanwaltschaft oder der oder die Angeklagte(n) haben. Insbesondere hat der oder die Geschädigte das Recht:
Anträge zu stellen
sich auf Kosten und Kostenrisiko des Angeklagten einen Rechtsanwalt seiner bzw. ihrer Wahl beiordnen zu lassen
Zeugen zu befragen
Akteneinsicht zu nehmen
schon im Strafprozeß einen rechtskräftigen Titel auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erwirken
Beweisanträge z.B. auf Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigengutachten oder Inaugenscheinnahme von Gegenständen oder Örtlichkeiten zu stellen
ein Plädoyer zu halten
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott hat bereits in verschiedenen Strafverfahren die Rechte und Belange seiner Mandanten vertreten, die Opfer z.B. von Sexualstraftaten, vollendeten oder versuchten Tötungsdelikten oder von Körperverletzungen waren. In aller Regel ist es sinnvoll sich als sog. Nebenkläger einem Strafprozeß frühzeitig anzuschließen. Sie haben so als Geschädigte(r) einen Überblick, wie der Stand des Verfahrens ist und welche Straftat die Staatsanwaltschaft anklagen will. Zudem ist die Nebenklage ein adäquates Mittel, um einen folgenden zivilrechtlichen Prozeß vorzubereiten.
Gerne beraten wir auch Sie zunächst völlig unverbindlich und ohne Kostenrisiko über Ihre Rechte als Opfer von Straftaten. Rufen Sie uns an unter 05231/308140 oder vereinbaren Sie einen Termin. Sie sollten wissen, welche Rechte Sie als Opfer einer Straftat haben.
Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. jur. André Pott (Tätigskeitsschwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Sexualstraftaten, Führerscheinentzug, Drogen-, Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, Nebenklage, Opferschutz und Zeugenbeistand) ist zugelassen am Amts- und Landgericht Detmold. Dr. Pott hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Rechtsanwalt für Strafrecht" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. jur. André Pott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit und im Raum Ostwestfalen-Lippe, insbesondere in den Bereichen Bielefeld, Paderborn, Detmold, Lage, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn- Bad Meinberg, Herford, Steinheim, Extertal, Höxter und Blomberg. Wir vertreten Sie in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Betrug, Raub, Totschlag, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Bedrohung, Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl, sexueller Nötigung, sexuellem Mißbrauch, Vergewaltigung und allen anderen Strafverfahren. Zudem übernehmen wir als Fachanwalt für Strafrecht Vertretungen von Nebenklägern und Opfern von Straftaten.