Antwort29
Verfahrenseinstellung
Die Polizei wird alle nötigen Ermittlungen vornehmen, um Ihnen die Tat nachweisen zu können. Nach Abschluss der Ermittlungen wird dann die Akte der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden. Diese wird wiederum die Akte auf den Tisch bekommen und sich die Angelegenheit ansehen. Das weitere Vorgehen hängt dann von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ab. Grundsätzlich wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, also die Staatsanwaltschaft annimmt, dass Sie aufgrund der Aktenlage gem. 316 StGB verurteilt werden können, wird die Staatsanwaltschaft Strafbefehl beantragen oder eine Anklage erheben. Geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Ihnen die Verkehrsstraftat nicht nachgewiesen werden wird, so wird sie das Verfahren gegen Sie gem. 170 II StPO oder 153, 153 a StPO einstellen.